Wer ab dem 01.04.2021 die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug ablegt, bekommt statt der Schlüsselzahl 78 (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe) die Schlüsselzahl 197 (Prüfung auf Automatikfahrzeuge) eingetragen, wenn er mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert hat und zusätzlich in einer 15-minütigen Testfahrt (mit dem Fahrlehrer) nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Mit der Schlüsselzahl B197 darf er dann anschließend uneingeschränkt auch Schaltfahrzeuge (auch im Ausland) fahren.