ZWEIRAD

AUSBILDUNG

Abschluss: 
Führerscheinklassen A, A2, A1, AM und Mofa

Zweirad

Die Freiheit auf zwei Rädern spüren!

Für die Führerscheinklassen A, A2, A1, AM und Mofa stehen Ihnen eine Vielzahl von Krafträdern zur Auswahl. Die Fahrausbildung findet bei uns nur mit kompletter Schutzausrüstung statt. Helme, Jacken, Hosen, Motorradstiefel und Handschuhe in den verschiedenen Größen stellen wir Ihnen für die Ausbildung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Das Bonussystem in den Zweiradklassen im Überblick

Erwerb der Klasse A2

Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 erwerben möchte muss:
  • am Theorieunterricht teilnehmen,
  • die reduzierten Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt fahren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen,
  • eine praktische Prüfung (60 Minuten) absolvieren.


Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzt hat beim Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:
  • Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben,
  • praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt,
  • keine Theorieprüfung,
  • verkürzte praktische Prüfung.

Aber: Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. (§ 7 Abs. FahrschAusbO)
Bewerber besitzt A1 < 2 Jahre ≥ 2 Jahre*
Überland 3 -
Autobahn 2 -
Nacht 1 -
Prfg. Theo Ja Nein
*Klasse 3 erteilt vor dem 1.04.1980

Erwerb der Klasse A2

Wer von A1 direkt nach A aufsteigt, muss:
  • am Theorieunterricht teilnehmen,
  • die reduzierten Sonderfahrten (3 - 2 - 1) fahren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen,
  • eine praktische Prüfung mit 60 Minuten Dauer absolvieren.
Bewerber besitzt A1 < 2 Jahre ≥ 2 Jahre*
Überland 3 3
Autobahn 2 2
Nacht 1 1
Prfg. Theo Ja Ja
*Klasse 3 erteilt vor dem 1.04.1980

Erwerb der Klasse A

Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, hat beim Aufstieg auf die Klasse A mehrere Vorteile:
  • Teilnahme am Theorieunterricht nicht vorgeschrieben, 
  • praktische Ausbildung im Umfang nicht festgelegt,
  • keine Theorieprüfung,
  • verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten).

Aber: Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. (§ 7 FahrschAusbO)


Wer die Klasse A2 weniger als 2 Jahre besitzt und die Klasse A erwerben möchte, muss 

  • am Theorieunterricht teilnehmen,
  • die reduzierten Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten und 1 Nachtfahrt absolvieren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen,
  • eine praktische Prüfung (60 Minuten) absolvieren.
Bewerber besitzt A2 < 2 Jahre ≥ 2 Jahre
Überland 3 -
Autobahn 2 -
Nacht 1 -
Prfg. Theo Ja Nein
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